Das Erste Staatsexamen - alles, was du für das Studienende wissen musst

Grundsätzliches zum Ersten Staatsexamen

Dein Lehramtsstudium neigt sich langsam aber sicher dem Ende entgegen? Dann bist du hier genau richtig.

Das Erste Staatsexamen will gut geplant sein, denn die Prüfungsanforderungen der Abschlussprüfungen sind nicht zu unterschätzen. Das Staatsexamen besteht aus dem Anfertigen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit (WAA, oft einfach Examensarbeit genannt) und vier mündlichen Prüfungen (zwei fachwissenschaftliche und zwei fachdidaktische Prüfungen in deinen studierten Fächern).


Wissenschaftliche Abschlussarbeit / Examensarbeit

Theoretisch sieht der Studienplan für die Regelstudienzeit vor, das 10. Semester als Abschlussemester zu nutzen, um alle fünf Prüfungsleistungen zu absolvieren. Falls du aber die Examenszeit etwas entzerren möchtest, bietet dir die Lehrer*innenprüfungsordnung 2012 an, deine Examensarbeit nach Erreichen von 210 LP (etwa ab dem 8. Semester) anzufertigen und einzureichen - das LPA ( = Lehrer*innenprüfungsamt) empfiehlt sogar selbst, die Examensarbeit und die mündlichen Prüfungen nicht gemeinsam in einem Semester zu absolvieren.

Die Examensarbeit musst du selbst organisieren. Das bedeutet, dass du im Vorfeld der Anmeldung ein*e Betreuer*in und ein*e Zweitgutachter*in finden musst, mit der*dem du Thema und inhaltliche Gestaltung ansprichst, und welche die für deine Examensarbeit jeweils eine Note geben werden (das arithmetische Mittel gilt dann als deine Note für die Examensarbeit).

Nachdem du deine Examensarbeit angemeldet hast (entweder zum 31. Juli oder 31. Januar), hast du etwa 3,5 Monate Zeit, deine Arbeit zu verfassen und in 3-facher Ausfertigung beim LPA einzureichen (bis spätestens 15. Dezember bzw. 15. April).

Beachte: Der Titel deiner Arbeit, den du auf dem Anmeldeformular beim LPA angegeben hast, muss exakt genau so auf den drei Druckexemplaren aufgedruckt sein! Wenn der Titel auf dem Druckexemplar sich in irgendeiner Weise vom Titel im Anmeldeformular unterscheidet, nimmt das LPA deine Examensarbeit nicht an - bestenfalls hast du noch genug Zeit, die Arbeit nochmal zu drucken, schlimmstenfalls verlierst du einen Examensversuch!


Mündliche Examensprüfungen

Um dein Studienabschluss zu bekommen, musst du dich vier mündlichen Prüfungen stellen.

Zwei dieser Prüfungen absolvierst du in deinen Fachwissenschaften, also in Sozialkunde und deinem anderem Fach. Die fachwissenschaftlichen Prüfungen dauern jeweils 60 Minuten.
Die anderen beiden Prüfungen absolvierst du in deinen Fachdidaktiken, also in der Sozialkundedidaktik und der Didaktik deines anderen Faches. Die fachdidaktischen Prüfungen dauern jeweils 30 Minuten.

Auch für deine mündlichen Prüfungen musst die Prüfungsthemen, -modalitäten und die universitären Prüfer*innenselbst organisieren. Das bedeutet, du ersuchst bei Dozierenden, ob sie bereit sind, dein Examen abzunehmen, und welche Themen sie für die Prüfungen vorschlagen.

Jedes Fach und Fachdidaktik hat eigene Vorgaben, welche Themenbereiche in der mündlichen Prüfung abgedeckt werden müssen. In der fachwissenschaftlichen Prüfung musst du dich entscheiden, ob du dich auf einen politikwissenschaftlichen oder eine soziologischen Schwerpunkt festlegen möchtest.

Wichtige Fristen


Die Anmeldungen zum Staatsexamen finden 2x im Jahr statt. Entsprechend sind folgende Fristen je nach Semester einzuhalten:

Antrag für das Thema der Examensarbeit*
31. Juli / 31. Januar

Elektronische Voranmeldung der mündlichen Prüfungen
1. Juni - 30. Juni / 1. Dezember - 30. Dezember

Einreichung der Unterlagen
1. Juli - 31. Juli / 4. Januar - 31. Januar

Einreichen des vollständigen Leistungsnachweises des ZPA
15. Oktober / 15. April

Einreichen der Examensarbeit
15. Dezember / 15. Juni

*kann schon nach Erreichen von 210LP beantragt werden

(Angaben ohne Gewähr: Bitte schaue dir die genaue Zeitleiste auf den Seiten des LPA an)

Weitere Infos:

...findest du beim Zentrum für Lehrerbildung (dort werden Informationsveranstaltungen zum Ersten Staatsexamen und zum Referendariat angeboten) oder auf dem Bildungsserver MV ( Lehrerprüfungsamt (LPA)) .


Work in progress...

Auf dieser Seite wollen wir demnächst einige Informationen rundum die Anmeldung, Organisation und Durchführung des Ersten Staatsexamens sammeln. Falls ihr Vorschläge oder offene Fragen habt oder Fehler entdeckt, meldet euch gerne bei uns, damit wir entsprechend Informationen recherchieren und hier zusammentragen können.

Bis dahin findet ihr alles Informationen zum Ersten Staatsexamen auf der Seite des Lehrer*innenprüfungsamtes Mecklenburg-Vorpommern.